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Die Vereinssatzung des VGCT
I Name und Sitz
§ 1
Der Verein trägt den Namen "Verein für
Gerberei-Chemie und -Technik" und ist in das
Vereinsregister des Amtsgerichts Reutlingen eingetragen worden.
Der Sitz des Vereins
ist Reutlingen. Das Vereinsjahr ist das
Kalenderjahr.
Der Verein umfasst weder die Aufgaben eines
industriellen Geschäftsunternehmens, noch die
eines Kartells. Er kann weder die Vollmachten
übergeordneter Dienststellen erwerben, noch kann
er irgendeine Kontrolle über die
Geschäftstätigkeit seiner Mitglieder ausüben.
Der Verein wird keinerlei politische Tätigkeit
entfalten.
II Zweck
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung
wissenschaftlicher und technischer Forschung,
insbesondere aber durch Förderung des beruflichen
Nachwuchses in der ledererzeugenden Industrie
unter Einbeziehung verwandter Gebiete.
Er sucht dies zu erreichen durch:
- Veranstaltung von Vortrags- und
Diskussionsversammlungen,
- Förderung fachwissenschaftlicher
Veröffentlichungen,
- Mitarbeit in der Ausbildung des gerberischen
Nachwuchses,
- Bildung von Fachausschüssen
(Kommissionen), z.B. zur Festlegung von Normen und
technischen Fragen, zur Aufstellung von
Ausbildungsplänen,
- Unterstützung wissenschaftlicher und
technischer Arbeiten,
- Pflege internationaler fachlicher
Beziehungen.
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weiter mit: Mitgliedschaft, Rechte
und Pflichten der Mitglieder
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