Die Vereinssatzung des VGCT

I Name und Sitz

§ 1

Der Verein trägt den Namen "Verein für Gerberei-Chemie und -Technik" und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Reutlingen eingetragen worden. 

Der Sitz des Vereins ist Reutlingen. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein umfasst weder die Aufgaben eines industriellen Geschäftsunternehmens, noch die eines Kartells. Er kann weder die Vollmachten übergeordneter Dienststellen erwerben, noch kann er irgendeine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit seiner Mitglieder ausüben.

Der Verein wird keinerlei politische Tätigkeit entfalten. 


II Zweck

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung wissenschaftlicher und technischer Forschung, insbesondere aber durch Förderung des beruflichen Nachwuchses in der ledererzeugenden Industrie unter Einbeziehung verwandter Gebiete.

Er sucht dies zu erreichen durch:

  1. Veranstaltung von Vortrags- und Diskussionsversammlungen,
  2. Förderung fachwissenschaftlicher Veröffentlichungen,
  3. Mitarbeit in der Ausbildung des gerberischen Nachwuchses,
  4. Bildung von Fachausschüssen (Kommissionen), z.B. zur Festlegung von Normen und technischen Fragen, zur Aufstellung von Ausbildungsplänen,
  5. Unterstützung wissenschaftlicher und technischer Arbeiten,
  6. Pflege internationaler fachlicher Beziehungen. 
     


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