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Fortsetzung - Die Vereinssatzung des VGCT
XII Auflösung des Vereins
§ 31
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei
Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
Vermögen des Vereins
- an das "Lederinstitut Gerberschule
Reutlingen - Stipendienfond -", das es
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat,
oder,
falls diese Einrichtung nicht mehr besteht oder
nicht mehr gemeinnützige Zwecke verfolgt,
- an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
oder als steuerbegünstigt besonders anerkannte
Körperschaft zwecks Verwendung für die
Förderung des beruflichen Nachwuchses in der
Lederindustrie unter Einbeziehung verwandter
Gebiete.
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XIII Sonstige Bestimmungen
§ 32
Der Vorstand ist berechtigt, formale Änderungen
der Satzungen, wie sie z.B. im Zuge der Eintragung
in das Vereinsregister möglicherweise
erforderlich werden, durchzuführen.
Erfüllungsort für alle aus der Satzung sich
ergebenden Rechtsgeschäfte ist Reutlingen.
Die
geänderte Satzung tritt nach Eintragung in das
Vereinsregister in Kraft.
Reutlingen, den 1. Juli 2002
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