Fortsetzung - Die Vereinssatzung des VGCT


XII Auflösung des Vereins


§ 31

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins

  1. an das "Lederinstitut Gerberschule Reutlingen - Stipendienfond -", das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, 

    oder, falls diese Einrichtung nicht mehr besteht oder nicht mehr gemeinnützige Zwecke verfolgt,
     
  2. an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des beruflichen Nachwuchses in der Lederindustrie unter Einbeziehung verwandter Gebiete.


XIII Sonstige Bestimmungen

§ 32

Der Vorstand ist berechtigt, formale Änderungen der Satzungen, wie sie z.B. im Zuge der Eintragung in das Vereinsregister möglicherweise erforderlich werden, durchzuführen. 

Erfüllungsort für alle aus der Satzung sich ergebenden Rechtsgeschäfte ist Reutlingen. 

Die geänderte Satzung tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Reutlingen, den 1. Juli 2002